Strategien

Biologische Vielfalt, die Vielfalt des Lebens auf unserer Erde, ist durch Eingriffe des Menschen in einem immer größer werdenden Ausmaß gefährdet. Um eine Trendumkehr beim Verlust der biologischen Viel­falt zu bewirken, wurden zahlreiche Strategien erstellt.

Foto Blick auf Stadt

Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF) - der neue globale Rahmen zum Schutz der Biodiversität 

Am 19. Dezember 2022 endete die 15. UN-Biodiversitätskonferenz (COP 15, Montreal/Kanada) mit einer wegweisenden Abschlusserklärung: Mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen sollen bis 2030 unter Schutz gestellt werden. 

An der 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt - unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen sowie unter dem Vorsitz Chinas - nahmen im Dezember 2022 insgesamt 188 Staaten teil.  Sie einigten sich auf einen wegweisenden Biodiversitätsrahmen – das Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF). Dieser folgt dem Strategischen Plan zum Erhalt der biologischen Vielfalt (2011–2020).

Der globale Strategische Plan zur Biodiversität 2011-2020 wurde von den Vertragsstaaten der CBD auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz 2010 (COP10, Aichi-Nagoya/Japan) verabschiedet. Vision war ein Leben im Einklang mit der Natur.  Der Plan enthielt fünf strategische Ziele (Strategic Goals), die durch 20 Kernziele (Aichi Biodiversity Targets) vertieft wurden. Die Bilanz fiel jedoch ernüchternd aus: Keines der Ziele konnte bis 2020 vollständig erreicht werden.

Das Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework  beinhaltet 23 weltweit gültige Ziele für den Biodiversitätsschutz, die bis zum Jahr 2030 erreicht werden sollen. Die Staaten einigten sich unter anderem darauf,

  • bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen sowie der Binnengewässer unter Schutz zu stellen („30x30“-Ziel).  
  • 30 Prozent der geschädigten Ökosysteme sollen wiederhergestellt werden. Das Mindestziel von 30 Prozent ist auch für das Einbremsen des Klimawandels bedeutend. 
  • Pestizide und Düngemittel um 50% zu  reduzieren,

  • biodiversitätsschädigende Subventionen abzubauen,

  • mehr Geld für den Schutz der Artenvielfalt zur Verfügung zu stellen und die besonders betroffenen Länder des Globalen Südens finanziell zu unterstützen,
  • Anreize für Unternehmen und Finanzinstitutionen zu setzen, Risiken und Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu überwachen und offenzulegen, die in Verbindung mit ihren Tätigkeiten, Wertschöpfungsketten und Portfolios entstehen.

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Globaler Biodiversitätsrahmen (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework, GBF)

Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen (GSPC)

Die Strategie gibt konkrete Handlungsziele vor, um dem anhaltenden Artenverlust durch Schutzmaßnahmen und einer nachhaltigen Nutzung entgegen zu wirken. 

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Global Strategy for Plant Conservation (CBD)

EU-Biodiversitäts-Strategie für 2030

2020 wurde  die „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben"  von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Es ist ein umfassender Plan zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Umkehrung der Schädigung der Ökosysteme. Kernziel: „Die biologische Vielfalt Europas ist bis 2030 auf den Weg der Erholung, zum Wohle der Menschen, des Klimas und des Planeten“. Die Strategie enthält Ziele und Maßnahmen zur Bekämpfung der Hauptursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt in der EU. Die Strategie ist der Vorschlag für den Beitrag der EU für die kommenden internationalen Verhandlungen über den globalen Rahmen für die biologische Vielfalt nach 2020.

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EU Biodiversity Strategy for 2030 (European Commission) 

Dashboard of the EU Biodiversity Strategy

Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+

Die Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ wurde am 12.12.2022 vom BMK veröffentlicht. Die Strategie greift die von der Europäischen Union sowie auf internationaler Ebene formulierten Zielsetzungen und Maßnahmen für den Erhalt der Biodiversität auf.

Ein Zehn-Punkte-Programm sieht nationale quantitative und qualitative Ziele und die erforderlichen Voraussetzungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt in allen Lebensräumen Österreichs vor. Die für die Biodiversität relevanten Sektoren werden ebenso adressiert wie erforderliche Rahmenbedingungen. Diese Ziele und die entsprechenden Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die biologische Vielfalt in Österreich zu schützen, die Gefährdungen aktiv anzugehen und somit weitere Verluste zu verhindern und auch die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

Mit der Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ soll auch ein Beitrag zu einem umfassenden transformativen Wandel in unserer Gesellschaft geleistet werden.

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Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ (BMK) 

Auenstrategie Österreich 2030+

Auen sollen erhalten werden, degradierte Auen sollen renaturiert bzw. wiederhergestellt werden. Die Auenstrategie soll als strategische Leitlinie für alle Schutz-, Renaturierungs- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen verstanden werden und den bewilligenden und umsetzenden Stellen des Bundes, der Länder und Gemeinden als Orientierung dienen.

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BML

Waldstrategie Österreich 2020+

Angestrebt wird die ausgewogene Sicherstellung und Optimierung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.

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Waldstrategie 2020+ (BML)

Moorstrategie Österreich 2030+

Intakte Moore erbringen vielfältige Leistungen für die Natur, den Menschen und den Klimaschutz. Die Moorstrategie Österreich 2030+ soll künftig die Moorschutzarbeit in Österreich unterstützen. Diese strategische Grundlage zur Erhaltung und Wiederherstellung von Mooren wurde in einem breiten, partizipativen Prozess erarbeitet.

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Moorstrategie Österreich 2030+ (BML)

EU-Bodenstrategie 2030

Im Rahmen des Green Deal for Europe wurde von der Europäischen Kommission die neue EU-Bodenstrategie 2030 veröffentlicht. Die Vision für den Boden ist, dass im Jahr 2050 alle EU Bodenökosysteme in einem gesunden Zustand sind und dass keine neue Flächeninanspruchnahme mehr stattfindet. Dies verlangt aber entscheidende Änderungen in dieser Dekade um u.a. folgende Ziele bis 2030 zu erreichen:

  • Bekämpfung der Wüstenbildung, Wiederherstellung degradierter Flächen und Böden, einschließlich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen, und Streben nach einer Welt ohne Bodendegradation (SDG-Ziel 15.3)
  • Bedeutende Flächen degradierter und kohlenstoffreicher Ökosysteme, einschließlich Böden, werden wiederhergestellt
  • Verringerung der Nährstoffverluste um mindestens 50 %, des Gesamtverbrauchs und der Risiken chemischer Pestizide um 50 % und des Einsatzes gefährlicherer Pestizide um 50 % bis 2030.
  • Erhebliche Fortschritte wurden bei der Sanierung kontaminierter Standorte erzielt
Folgende Maßnahmen sollen u.a. gesetzt werden:
  • Über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, die Entwässerung von Feuchtgebieten und organischen Böden begrenzen und bewirtschaftete und entwässerte Moorgebiete wiederherstellen
  • Neue EU-Initiative zur Kohlenstoffbewirtschaftung und Legislativvorschlag zur Zertifizierung des Kohlenstoffaufbaus im Jahr 2022
  • Ausarbeitung eines Gesetzes für Bodengesundheit im Jahr 2023
  • Die Mitgliedstaaten sollten bis 2023 ihre eigenen nationalen, regionalen und lokalen Ziele festlegen, um den Nettoflächenverbrauch bis 2030 zu reduzieren (für Österreich sollen diese Ziele in der Bodenstrategie 2022 festgelegt werden)
  • Erstellung einer EU-Prioritätenliste für besonders besorgniserregende und/oder neu auftretende Schadstoffe, die ein erhebliches Risiko für die europäische Bodenqualität darstellen, bis 2024
  • Einrichtung einer "Bodenbeobachtungsstelle" und Entwicklung einer Methodik zur Bewertung und Kartierung von Bodenverschlechterung in der EU.

Links

EU soil strategy for 2030