Erneuerbare Energien fördern – aber nicht auf Kosten des Vogelschutzes
BirdLife Österreich hat eine österreichweite ornithologische Sensibilitätskarte für Windkraftplanungen erstellt. Diese stellt das Konfliktpotential zwischen Windkraft-Ausbau und dem Schutz gefährdeter Vogelarten räumlich dar und soll dazu beitragen, Konflikte bereits in der Planung bestmöglich zu vermeiden.
Die Karte ist interaktiv sowie als Download auf der Seite von BirdLife Österreich verfügbar. Sie soll sowohl den Bundesländern bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten als auch bei der Einzelprojektplanung als naturschutzfachliche Grundlage dienen. Denn mit der Umsetzung der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) steht Österreich vor der herausfordernden Aufgabe, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, ohne dabei den Naturschutz zu gefährden.
Durch die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) soll der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden. Ein Instrument dafür sind sogenannte Beschleunigungsgebiete, die von Österreich bis 21.02.2026 auszuweisen sind. BirdLife Österreich sieht hierbei die Notwendigkeit, Klimaschutz und Biodiversitätsschutz gleichermaßen zu berücksichtigen. Um Planer:innen die nötigen Fachgrundlagen zu liefern und damit Zielkonflikte zu vermeiden, hat BirdLife Österreich die österreichweite „Ornithologische Sensibilitätskarte Windkraft“ erstellt. Diese Karte ermöglicht, Gebiete mit hohem Konfliktpotenzial zwischen Windkraftnutzung und Vogelschutz zu identifizieren.
„Bereits bei der Planung müssen Flächen mit hoher Bedeutung für die Biodiversität berücksichtigt und ausgenommen werden. Wo dies nicht möglich ist, sind ausreichend Maßnahmen zur Konfliktreduktion bzw. zum Ausgleich der Auswirkungen nötig“, betont Matthias Schmidt, Naturschutzexperte bei BirdLife Österreich.
Sensible Gebiete
Besonders sensibel sind die dunkelrot markierten Gebiete, die windkraftempfindliche Vogelarten wie Kaiseradler, Rotmilan und Sakerfalke im Osten Österreichs sowie Bartgeier, Mornellregenpfeifer und Auerhuhn im Alpenraum beherbergen. BirdLife Österreich fordert, dass in diesen Gebieten Windkraftanlagen nur nach umfangreicher naturschutzfachlicher Prüfung genehmigt werden. Als Beschleunigungsgebiete, in denen nach der RED III künftig keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig ist, kommen solch sensible Flächen nicht in Frage.
„Vor allem der Nordosten Österreichs zeigt ein hohes Konfliktpotential, da hier viele windkraftsensible Arten vorkommen. Das sind aber auch genau jene Gebiete, in denen bereits eine hohe Nutzung der Windkraft erfolgt“, so Schmidt. Hier gelte es, äußerst behutsam vorzugehen und im Falle eines weiteren Ausbaus müssen entsprechend umfangreiche Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.
Forderungen von BirdLife Österreich
Angesichts der bevorstehenden Ausweisung der Beschleunigungsgebiete fordert BirdLife Österreich eine transparente und faktenbasierte Planung unter Einbeziehung des Naturschutzes. Hoch sensible Flächen sollen nicht als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden und in Beschleunigungsgebieten sind umfangreiche Maßnahmenpakete vorzusehen, um negative Wirkungen auf die Artenvielfalt mit ausreichender Sicherheit zu verhindern. Eine zentrale Rolle sollte dabei eine unabhängige, fachlich koordinierende Stelle einnehmen, welche die Umsetzung der RED III in Einklang mit dem Naturschutz gestaltet.
„Eine vernünftige Ausweisung von Beschleunigungsgebieten hilft nicht nur dem Klimaschutz, sondern kann auch für den Naturschutz eine Chance bieten, wertvolle Lebensräume langfristig zu schützen und unnötige Konflikte zu vermeiden“, ergänzt Matthias Schmidt: „Klimaschutz und Biodiversitätsschutz können und müssen gemeinsam erfolgen!“
Download der ornithologischen Sensibilitätskarte für Windkraftplanungen:
https://www.birdlife.at/vogelschutz/naturschutzpolitik/erneuerbare-energien/
Kontakt
Dr. Susanne Schreiner, Pressesprecherin BirdLife Österreich 1150 Wien, Diefenbachgasse 35/1/6 Mobil: +43 (0) 699 181 555 65 susanne.schreiner@birdlife.at