Rechte der Natur auf dem Prüfstand

19. März 2026

Der zunehmende Verlust der Artenvielfalt gefährdet die Lebensgrundlagen des Menschen. Naturschutzgesetze können dagegen helfen, sind politisch aber umstritten. Eine Tagung in Wien widmet sich aktuell diesem Thema – etwa der Frage, wie man die Natur selbst mit Rechten ausstatten könnte.

Foto Wassertropfen auf Grashalmen

Sauberes Wasser, Obst und Gemüse, Holz und Fasern – die Liste der Ökosystemleistungen, die Lebensgrundlage des Menschen sind, ist lang. Diese Lebensgrundlage ist akut bedroht, denn die Artenvielfalt nimmt rapide ab. Intakte Ökosysteme, wie naturbelassene Wälder, Wiesen, Moore oder Gewässer sind in Europa rar geworden. In der Europäischen Union sind 80 Prozent der Lebensräume in einem schlechten Zustand.

Die ökologischen Folgen dieser Umweltzerstörung und die damit verbundenen Kosten, sind Thema einer Tagung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Dort wird der Wert der Natur auch aus rechtswissenschaftlicher Perspektive diskutiert. Denn gerade im Naturschutzrecht gibt es in Ländern wie Österreich oder Deutschland Nachholbedarf.

Elemente eines zukunftsfähigen Naturschutzrechts

Gleichzeitig sei die Ausgestaltung eines zukunftsfähigen Naturschutzrechts mit großen Herausforderungen verbunden, sagt der Rechtswissenschaftler Wolfgang Köck vom Helmholtz Zentrum für Umweltforschung in Leipzig. Naturschutz- und Umweltrecht sei dann zukunftsfähig, wenn es dazu führt, dass rechtliche verankerte umweltpolitische Ziele erreicht werden, ohne die Versorgungsbedürfnisse der Menschen außer Acht zu lassen und verfassungsrechtliche Grundlagen zu beeinträchtigen.

Köck nennt vier Elemente, die ein zukunftsfähiges Naturschutzrecht charakterisieren. Sie müssten sich erstens an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren und ein hohes Schutzniveau sicherstellen. Zweitens brauche es gute, klar formulierte Gesetze, um Fehlinterpretationen zu vermeiden und die Rechtsdurchsetzung sicherzustellen, sagt Köck. Dazu zählen auch Nachsteuerungsmechanismen, wenn Zielpfade im Natur- und Artenschutz verfehlt werden.

Ein Ökosystem als Rechtspersönlichkeit

Als dritten Punkt nennt der Jurist steuernde Instrumentarien wie Steuern, Abgaben und Subventionen, die den Gesetzesvollzug erleichtern. Und viertens brauche es einen leistungsfähigen Rechtsschutz, der im Fall von Gesetzesverletzungen Klagen möglich macht. „Wenn ein Rechtssystem mit Blick auf die Erreichung von Umweltzielen so gebaut ist, dann ist es zukunftsgerecht“, sagt Köck.

In der wissenschaftliche Debatte zu möglichen rechtlichen Herangehensweisen im Naturschutz wird seit einigen Jahren auch diskutiert, ob nicht Ökosysteme bzw. Tier- und Pflanzenarten selbst Rechte haben könnten. In Europa gibt es bereits ein kleines Ökosystem, das eine eigene Rechtspersönlichkeit hat: die salzige Küstenlagune Mar Menor nahe der spanischen Stadt Murcia. Pestizide und Düngemittel aus der umliegenden Landwirtschaft hatten das marine Ökosystem stark verschmutzt. Seit 2022 gibt das Gesetz der Lagune das Recht, "als Ökosystem zu existieren und sich auf natürliche Weise zu entwickeln“.

Renaturierungsgesetz als Impuls

Diesem Beispiel sei in der Europäischen Union bis dato kein anderer Mitgliedstaat gefolgt, sagt Köck. „Und auch wenn wir eine Spezies oder ein Ökosystem mit eigener Rechtspersönlichkeit ausstatten würden, bedeutet das ja nicht, dass Rechte absolut gesetzt werden könnten“, so der Rechtswissenschaftler. Hinzu kommt: Solche Gesetze könnten schnell wieder abgeschafft werden, wenn es in einem Land zu politischen Veränderungen kommt.

Aktuell sei die Umsetzung des EU-Renaturierungsgesetzes das zentrale Thema nationalen Naturschutzrechtes. „Die Wiederherstellungsverordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten der EU, einen nationalen Wiederherstellungsplan zu erstellen, und der muss bestimmten Zielvorgaben genügen“, so Köck. Der Plan müsse der Europäischen Kommission bereits im September 2026 vorgelegt werden. „Es ist also ein sehr, sehr ehrgeiziger Zeitplan“, meint Köck.

Schnelle Umsetzung erleichtern

Die EU-Mitgliedstaaten müssten als erstes Etappenziel bis zum Jahr 2030 zumindest 30 Prozent der natürlichen Lebensräume wie Wälder, Grünland, Moore und Gewässer, die sich in einem schlechten Zustand befinden, sanieren. Köck plädiert hier für weitere Richtlinien der EU, die den Mitgliedsstaaten eine schnelle Umsetzung ermöglichen. „Die EU hat auch mit Blick auf die beschleunigte Umsetzung des Aufbaus erneuerbarer Energien Rechtsinstrumente nachgesteuert, um die Zielvorgaben schneller erreichen zu können“, so der Jurist.

Ähnliches sollte es auch für die angestrebte Renaturierung geben, auch weil hier Synergien nutzbar sind, etwa bei der Wiedervernässung von Mooren. Die Torfböden dieser Feuchtgebiete sind einerseits wichtige CO2-Speicher, weil sie der Atmosphäre das Treibhausgas entziehen und es einlagern, andererseits sind sie Ökosysteme mit großer Artenvielfalt und können große Niederschlagsmengen aufnehmen – womit sie vor Hochwasser schützen können.

Landwirtschaft als zentraler Faktor

In Europa werden viele entwässerte Torfgebiete landwirtschaftlich genutzt. Hier brauche es folglich eine Agrarpolitik, die den Naturschutz unterstützt, so Köck. Es bleibt zu hoffen, „dass die gemeinsame Agrarpolitik der EU in der nächsten Förderperiode mit Blick auf die Landwirtschaft die Ziele der Wiederherstellungsverordnung auch finanziell hinterlegt“, betont Köck. Heißt konkret: entsprechende finanzielle Unterstützung für Landwirtinnen und Landwirte bieten, um von einer intensiven auf naturnahe Landwirtschaft umzustellen.

Auch in der Verkehrspolitik sowie der Energie- und Städteplanung müssten Naturschutz und Renaturierung künftig in der Gesetzgebung berücksichtig werden, so Köck. Denn Ziel der EU ist es, bis zum Jahr 2050 90 Prozent der geschädigten Ökosysteme wiederherzustellen.

Quelle

Naturschutz: Rechte der Natur auf dem Prüfstand - science.ORF.at