Biodiversitätskonvention

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity/CBD) ist das erste völkerrechtlich verbindliche, internationale Abkommen, das Biodiversität global und umfassend behandelt.  Es wurde 1992 anlässlich der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro zur Signatur aufgelegt und trat 1993 in Kraft.

Foto Wassertropfen auf Grashalmen

Die Konvention zielt im wesentlichen auf den Schutz der biologischen Vielfalt der Ökosysteme ab, der Arten bzw. Populationen und deren genetische Differenzierung und ihrer Ressourcen. Das Übereinkommen geht inhaltlich weit über internationale Übereinkommen zum Artenschutz hinaus, weil es den Schutz der gesamten biologische Vielfalt anstrebt. Es verbindet Schutz und nachhaltige Entwicklung.

Ziele der Konvention

Die Ziele der Konvention sind:

  • Die Erhaltung der biologischen Vielfalt.
  • Die nachhaltige Nutzung von Teilen der biologischen Vielfalt.
  • Die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung von genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile.

Ökosystemarer Ansatz

DerÖkosystemare Ansatz ("Ecosystem Approach") ist eine Strategie zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention und stellt ein Konzept dar, dass den Menschen als integralen Bestandteil der Ökosysteme sieht, andere Management- und Schutzansätze mit einbezieht und das einen ganzheitlichen integrierten Ansatz zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität betont. Der ökosystemare Ansatz strebt eine angemessene Balance zwischen Schutz und Entwicklung in einer fairen Weise an.

Die Partizipation aller Betroffenen und Beteiligten bzw. deren Interessensvertreter auf allen Entscheidungsebenen - wie sie der ökosystemare Ansatz fordert - soll zu einer nachhaltigen Schutz- und Nutzungsplanung der biologischen Vielfalt führen, die von allen mitgetragen werden kann. Dadurch wird dem zunehmenden Einfluss der Globalisierung auf das Management von Ökosystemen entgegengetreten, der oft im Gegensatz zu dezentralen Strukturen steht, die zumeist "näher an den Menschen vor Ort" sind.

Beitritt Österreichs zur Konvention

Österreich hat die Konvention am 13. Juni 1992 in Rio de Janeiro unterzeichnet und am 18. August 1994 ratifiziert. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt wurde 1995 nach einem Nationalratsbeschluss als Bundesgesetzblatt Nr. 213/1995 kundgemacht.