Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme

Die Vereinten Nationen haben das aktuelle Jahrzehnt zur Dekade der “Wiederherstellung von Ökosystemen” ausgerufen. Die Europäische Kommission (KOM) hat am 22.06.2022 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Rates und des Rates  über die Wiederherstellung degradierter Ökosysteme vorgelegt. Diese Verordnung soll nach Beschlussfassung alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichten, zerstörte Ökosysteme schrittweise wieder in einen guten ökologischen Zustand zu bringen und so u.a. den Bestand von Bestäuber-Insekten, natürliche Ressourcen, saubere Luft und sauberes Wasser zu sichern. Nach dem Zeitplan der KOM  soll die Verordnung im Frühjahr 2024 in Kraft treten.

Foto Schwalbenschwanz (Schmetterling)

Die geplanten Maßnahmen sollen zum Schutz und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen, den Klimaschutz positiv beeinflussen und die Resilienz der Ökosysteme gegenüber Naturkatastrophen erhöhen. Die Verordnung zur Wiederherstellung degradierter Ökosysteme soll bis zum Jahr 2050 geschädigte Lebensräume in einen guten Zustand versetzen. Der Vorschlag umfasst auch jene Ökosysteme, die bisher von keiner Regelung erfasst sind, wie Wirtschaftswälder, städtisches Grünland und landwirtschaftliche Ökosysteme.

Die EU-Verordnung über die Wiederherstellung degradierter Ökosysteme soll zur  Umsetzung zahlreicher Strategien in der EU beitragen:  Grüner Deal der EU, EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, EU-Klimaschutzpaket "Fit für 55" sowie das   "Kunming-Montreal Global Bodiversity Framework" der Biodiversitätskonvention.

Mehr Information

Regelung zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme (Umweltbundesamt)

Links

UN Decade on Ecosystem Restoration 2021-2030

Europäischer Grüner Deal (europa.eu)

Biodiversity strategy for 2030 (europa.eu)

Globaler Biodiversitätsrahmen (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework, GBF)

Logo der Vereinten Nationen über die Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen 2021 bis 2030