Schutzgebiete - Schutz der Lebensraumvielfalt

Neben dem Artenschutz ist ein weiterer Schwerpunkt von Naturschutzprogrammen die Sicherung bzw. naturschutzfachlich gelenkte Entwicklung von bestehenden und geplanten Schutzgebieten. Aus der engen Verflechtung von Pflanzen und Tieren mit ihrem Lebensraum folgt, dass Artenschutz ohne Lebensraumschutz keinen Erfolg haben kann.

Foto Trockenwiese

Der Lebensraumschutz kann auf gesetzlicher und vertraglicher Basis erfolgen. Die Naturschutzgesetze werden von den einzelnen Bundesländern erlassen und dienen der Ausweisung besonders schützenswerter Lebensräume. Als grundsätzliche Bestimmung enthalten sie die Verpflichtung zum Schutz und zur Pflege der Natur als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Die neueren Naturschutzgesetze enthalten auch generelle Schutzbestimmungen für ausgewählte Lebensraumtypen. So sind Magerwiesen, Feuchtgebiete, Gewässer und Ufer, die Alpinregion und Gletscher in einigen Bundesländern generell, also ohne Ausweisung spezieller Schutzgebiete, geschützt.

Der Vertragsnaturschutz stellt einen wichtigen Schritt in Richtung eines flächendeckenden, über Schutzgebiete hinausgehenden, Naturschutzes dar. Durch den finanziellen Ausgleich von Ertragseinbußen bzw. Bewirtschaftungserschwernissen wird eine dem jeweiligen Standort angepasste nachhaltige Nutzung erhalten oder wieder eingeführt. Leistungen, die der Erhaltung oder Verbesserung wertvoller Lebensräume dienen, werden mit entsprechenden Prämien abgegolten, wobei auch eine Abstimmung mit dem Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) erfolgt.