Naturschutz obliegt in Österreich den Bundesländern

In Österreich fallen die rechtlichen Angelegenheiten des Naturschutzes laut Bundesverfassung in den Kompetenzbereich der Bundesländer. Damit sind die Naturschutzfachstellen der Ämter der Landesregierungen für den Naturschutz in Österreich verantwortlich.

Foto Hummel auf Blume

Die mit dem Schutz von Natur und Landschaft betrauten Abteilungen der Bundesländer sind oberste Naturschutzbehörde. Sie sind bei den Ämtern der jeweiligen Landesregierungen eingerichtet.

Die Mitarbeiter der Fachstellen ("Naturschutzabteilungen") erfüllen Aufgaben im Bereich des Naturschutzes. Ihr vielfältiger Aufgabenbereich reicht von der Sachverständigentätigkeit, Schutzgebietsausweisung und -betreuung, Förderungsvergabe bis zur Öffentlichkeitsarbeit.

Gemäß den Landesnaturschutzgesetzen sind die Bezirksverwaltungsbehörden Naturschutzbehörde erster Instanz. Ihnen obliegt beispielsweise das naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für zahlreiche Eingriffe in Natur und Landschaft.