Arten

Der wissenschaftliche Begriff Spezies für eine Art rührt von dem lateinischen Wort "specio" = "ich betrachte" her. Angehörige einer Art haben grundlegende gemeinsame Merkmale. Zusätzlich zeichnet sich eine biologische Art dadurch aus, dass sie über mehrere Generationen Nachkommen erzeugen kann.

Verschiedene Schmetterlingsarten als Anschauungsobjekte in einem Schaukasten.

Das Vorkommen von Arten ist abhängig von Klima, Geologie und anderen Standortfakoren. Österreich hat im mitteleuropäischen Vergleich eine sehr hohe Vielfalt an Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Gründe dafür sind die Vielgestaltigkeit unseres Landes sowie die grundverschiedenen ökologischen Eigenarten der großen Naturräume.

Rechtliche Situation in Österreich

In Österreich ist der Artenschutz durch die Naturschutz-, Jagd- und Fischereigesetze der neun Bundesländer geregelt. Von Bedeutung sind auch die Vogelschutzrichtlinie sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Die FFH-Richtlinie sieht die Errichtung eines europaweiten ökologischen Netzes von Schutzgebieten vor (Natura 2000). Mit diesem Netzwerk sollen die natürlichen Lebensräume sowie die Tier- und Pflanzenarten von europäischer Bedeutung geschützt werden.

Auch internationale Konventionen, die mit Angelegenheiten des Artenschutzes befasst sind oder diesen indirekt unterstützten, sind relevant: Berner Konvention, Bonner Konvention, Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES).

Priorisierung österreichischer Tierarten und Lebensräume für Naturschutzmaßnahmen 

Zur Ableitung von Naturschutzprioritäten wurden Arten aus insgesamt 19 Tiergruppen der aktuellen Roten Listen sowie die Lebensraumtypen des Anhang 1 der FFH-Richtlinie bewertet.

Download Studie, 2014 (Zoobodat)