Österreichische Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt

Gemäß Artikel 6 der Biodiversitäts-Konvention soll jeder Staat nationale Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt entwickeln bzw. bestehende Strategien anpassen und zwar unter Berücksichtigung der in der Konvention vorgesehenen Maßnahmen.

Dementsprechend wurde im April 1998 die Österreichische Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt von der nationalen Biodiversitäts-Kommission verfasst und der Bundesregierung zur Kenntnis gebracht.

Die grundsätzliche Absicht der nationalen Strategie zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt ist die Verstärkung des Bewusstseins und eine Vertiefung des Wissens über die Notwendigkeit und Vorteile bzw. Leistungen der biologischen Vielfalt durch Aus- und Weiterbildung in allen relevanten Bereichen.

Ein interdisziplinärer Ansatz einer Inventarisierung der biologischen Vielfalt Österreichs auf allen Ebenen, also genetischer Vielfalt vor allem im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Artenvielfalt und Vielfalt der Ökosysteme, ist ebenfalls ein primäres Ziel. Auf der Basis von entsprechenden, geeigneten Informationen soll es möglich sein, abgestimmte und kosteneffiziente Maßnahmen aufgrund von objektiv festgelegten Prioritäten zu setzen.

Im Sinne des Vorsorgeprinzips muss jedoch bereits vor dem Vorliegen endgültiger und vollständiger Datensätze mit entsprechenden Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt begonnen werden.

Ein weiteres Ziel der Strategie ist daher eine stärker koordinierte Vorgangsweise bei Natur- und Artenschutz in Österreich - auch in Abstimmung mit angrenzenden Ländern innerhalb und außerhalb der EU - sowie eine harmonisierte, d. h. auf die drei Ziele der Biodiversitätskonvention abgestimmte Naturschutz-, Landwirtschafts- und Forstwirtschaftspolitik. Dazu müssen auch eine koordinierte und durchdachte Raumplanung sowie wissenschaftliche und technologische Innovationen beitragen.

Eine koordinierte Vorgangsweise wurde bereits durch die im Rahmen der pan-europäischen Umweltministerkonferenz mit ihrer 1995 ins Leben gerufenen "Pan-europäischen Strategie für biologische und landschaftliche Vielfalt" eingeleitet.

Letzte Änderung: 13.02.2008