Das "Übereinkommen über die biologische Vielfalt" trat am 29. Dezember 1993 in Kraft, 18 Monate nachdem es 1992 anlässlich der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro zur Signatur aufgelegt wurde.
Österreich hat die Konvention am 13. Juni 1992 in Rio de Janeiro unterzeichnet und am 18. August 1994 ratifiziert. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt wurde 1995 nach einem Nationalratsbeschluss als Bundesgesetzblatt Nr. 213/1995 kundgemacht.
Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
Durch die Ratifikation des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt ist Österreich als Vertragspartei die Verpflichtung zur Umsetzung der Inhalte der Konvention eingegangen, das heißt insbesondere: Schutz der biologischen Vielfalt durch entsprechende nationale Maßnahmen.
Zu diesen Maßnahmen gehören:
Beispiele für konkrete Maßnahmen zur Umsetzung sind: