Im Juni 1997 wurde der "Erste nationale Bericht Österreichs über das Übereinkommen über die biologische Vielfalt" durch die nationale Biodiversitäts-Kommission erstellt. Der Bericht basiert auf einem Entwurf des Umweltbundesamt.
Die Grundlage für die Erstellung dieses nationalen Berichts ist ein Beschluss der zweiten Vetragsstaatenkonferenz im November 1995. Der Nationale Bericht dient der Darstellung der nationalen Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt und wurde der Bundesregierung zur Kenntnis gebracht und dem Sekretariat der Konvention vorgelegt.