Gemäß den österreichischen Jagdgesetzen sind die Jäger zur Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes verpflichtet.
Die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt als ein Leitprinzip der Jagdausübung sollte sich dabei allerdings nicht auf einige wenige, aus wirtschaftlicher und jagdlicher Sicht interessante Wildarten beschränken und diese durch hegerische Maßnahmen einseitig fördern.
Gegenstand der Erhaltungsbemühungen müssen vielmehr vitale und vielfältige Lebensgemeinschaften als Gesamtheit bilden. Dies schließt auch nicht jagdbare Wildtierarten sowie die Akzeptanz von - aus jagdlicher Sicht oft als "schädlich" betrachteten - Arten, wie Raubwild und Greifvögel, mit ein. Unabhängig von ihrem unmittelbaren ökonomischen Wert kann jede Art ökologische Schlüsselrollen im Funktionieren von Ökosystemen einnehmen.
Die jagdliche Förderung sollte sich - unter Berücksichtigung der heutigen Lebensraumbedingungen - auf autochthone Wildarten konzentrieren, da die Einbringung gebietsfremder oder exotischer Arten häufig zur Verdrängung heimischer Vertreter der Wildtierfauna führt und das Risiko von schwer vorhersehbaren negativen Veränderungen des Ökosystems birgt.
Die Ausbringung von Wildtieren aus Zucht oder Gatterhaltung, um kurzfristig höhere Jagdstrecken zu erzielen, ist nicht nur aus jagdethischer Sicht abzulehnen, sondern auch in ökologischer Hinsicht bedenklich. Ziel einer ökologisch nachhaltigen Jagd muss die Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt der autochthonen Wildarten (des potenziell-natürliches Wildarteninventars) sowie der natürlichen genetischen Vielfalt innerhalb der einzelnen Wildarten sein.
Rücksicht auf Lebensweise der Wildtiere
Durch die Schonung von seltenen oder gefährdeten Arten, die Einrichtung von Schongebieten (z. B. in Ruhe- und Rückzugsräumen) und die Einhaltung von Schonzeiten kann die Jagd wertvolle Beiträge zur Erhaltung der Artenvielfalt leisten.
Ein positives Beispiel hierfür ist der vorläufige freiwillige Verzicht der Bejagung des Rebhuhnes in vielen Niederwildrevieren. Auch die Rücksichtnahme auf den Lebensrhythmus und heikle Reproduktionsphasen sensibler Wildtiere ist ein Bestandteil nachhaltiger Jagdausübung.
So kann durch die Frühjahrsbejagung von balzenden Auerhähnen u. U. der Fortpflanzungserfolg einer Population gefährdet werden, während durch erhöhten Abschuss von Schalenwild im Herbst Winterverluste kompensatorisch vorweggenommen werden können.
Ebenso kann die Art des jagdlichen Eingriffs, d. h. die Wahl der räumlichen und zeitlichen Bejagungsstrategie (z. B. Schwerpunktjagd, Intervalljagd), das Verhalten und die Vertrautheit des Wildes stark beeinflussen.
Eingriffe in die Populationsstruktur
Jagdliche Eingriffe dürfen autochthone Wildtierarten und -populationen nicht ihrem Bestand gefährden; dies gilt auch auf regionaler und lokaler Ebene.
Rein quantitativ betrachtet und auf die Populationsdichte bezogen erfordert eine ökologisch nachhaltige Jagdausübung, dass die jagdliche Entnahmerate gemeinsam mit dem natürlichen Abgang nicht den Zuwachs und die Reproduktionsfähigkeit von Wildtierbeständen übersteigt.
So wäre beispielsweise die Bejagungsintensität in stark isolierten Lebensräumen mit sehr kleinen Populationen, stark rückläufiger Populationsentwicklung und/oder Arten mit langen Generationsfolgen entsprechend zu reduzieren. Bei bereits geschwächten Populationen können sowohl zu große Jagdstrecken als auch hoher Feinddruck durch Raubwild langfristig den Bestand gefährden.
Auf qualitativer Ebene dürfen jagdliche Eingriffe nicht zu nachteiligen Veränderungen der Populationsstruktur, wie Altersaufbau und Geschlechterverhältnis führen, was in der Folge die Fortpflanzungsrate, Stabilität und Vitalität von Beständen beeinträchtigen kann. Diese Wirkungen können v. a. bei stark selektiver Entnahme von Individuen mit bestimmten attraktiven Merkmalen (Trophäen) oder bei bevorzugtem Abschuss von männlichen oder weiblichen Tieren entstehen.
Überhöhte Wilddichten können, v. a. beim Schalenwild, zu Beeinträchtigungen der (Baum-) Artenvielfalt und zur Destabilisierung von (Wald-) Ökosystemen führen (vgl. UMWELTBUNDESAMT, 2004).
Die produktionsbiologisch möglichen Wilddichten sollten hier wirtschaftlich und landeskulturell tragbaren Sollwerten der Wilddichte untergeordnet werden (vgl. ZEILER, 1996).
Über die Regulation von Wildbestandesdichten durch Abschussquoten, Hegemaßnahmen und die Verschiebung von Konkurrenzverhältnissen zwischen Wildtierarten, etwa durch die einseitige Förderung von ökonomisch attraktiven Schalenwildarten, kann die Jagd den Zustand von Lebensräumen stark beeinflussen.
Neben anderen Ursachen (Fragmentierung der Wildlebensräume durch Verkehr und Siedlungsnutzung, forstwirtschaftlich bedingt wildschadenanfällige Waldstrukturen, Beunruhigung des Wildes durch Freizeitaktivitäten, zu hoher Jagddruck), sind überhöhte Schalenwildbestände vielfach eine Hauptursache von Wildverursachten Waldschäden, v. a. durch Verbiss, Schäle und Fegen.
Eine ökologische nachhaltige Jagd erfordert demgegenüber stets, die Einflüsse von Wild und Jagd auf das gesamte Ökosystem zu berücksichtigen.
Anpassungen der Populationsdichten sind v. a. dort unumgänglich, wo wichtige Funktionen des Waldes, insbesondere die Schutzfunktion, aufgrund von Wildschäden gefährdet sind. Hier ist allerdings auch die Forstwirtschaft gefordert, durch wildfreundliche Bewirtschaftungsformen zur Wildschadenvermeidung beizutragen.
Letztlich sind ein tolerierbares Maß überschreitende Wildschäden stets als Symptom dafür zu interpretieren, dass die Beziehung zwischen Mensch und Umwelt tief greifend gestört ist. Die Wildbestandesregulierung sollte sich grundsätzlich stets an der spezifischen Biotoptragfähigkeit von Wildhabitaten, v. a. am Struktur- und Äsungsangebot, orientieren, wobei saisonal unterschiedliche Lebensraumtragfähigkeiten zu berücksichtigen sind.
Zu häufig orientiert sich die Hege rein am sommerlichen Tragfähigkeitsniveau. Die Winterfütterung (v. a. von Rotwild) sollte sich weniger an der Erhöhung der nutzbaren Wildstände und der Steigerung von Trophäenstärken ausrichten, sondern mehr der Vermeidung von Wildschäden, dem Ausgleich des Verlustes von Überwinterungsräumen infolge von Lebensraumzerschneidung und der Lenkung des Wildes dienen.
Veränderung und Dynamik sind charakteristische Eigenschaften von Ökosystemen. Vorübergehende Bestandesschwankungen des Schalenwildes nach unten aufgrund natürlicher Faktoren, die oft eine Entlastung der Vegetation von Wilddruck ermöglichen, sollten daher als natürliche Regulationsmechanismen akzeptiert werden, ohne sofort durch abgesenkte Bejagungsintensität und Abschusszahlen darauf zu reagieren.
Neben der Jagd beeinflussen natürlich zahlreiche außer-jagdliche Faktoren den Zustand von Lebensräumen und Wildpopulationen. Lebensraum-Veränderungen durch Landwirtschaft oder Verkehrswesen haben die Lebensbedingungen vieler Wildtierarten gravierend verschlechtert. Großräumige, Revierübergreifende Jagd- und Abschussplanung sowie die Abstimmung mit benachbarten Landnutzungen werden daher immer wichtiger.
Durch biotophegerische Maßnahmen wie die Neuanlage von Landschaftselementen in der Agrarflur kann auch die Jagd maßgeblich zur Lebensraumverbesserung beitragen.
Zahlreiche erfolgreiche Projekte zur Habitatgestaltung, aber auch zur Wiederansiedlung einzelner Arten (z. B. Alpenmurmeltier, Fischotter, Luchs), die oft in Zusammenarbeit mit Naturschutzorganisationen durchgeführt werden, zeugen von den Anstrengungen der Jägerschaft in dieser Hinsicht.