Beobachtung von Veränderungen der biologischen Vielfalt

(Auszug aus der Österreichischen Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt) 

In Österreich gibt es rund 100 vegetationsökologische Monitoring-Projekte, durch die insgesamt 16.757 Dauerflächen mit einer Gesamtfläche von 458 ha untersucht werden (Traxler 1998). Die Projekte beschäftigen sich mit Fragen der Veränderung und Entwicklung bzw. mit Aspekten der Nutzung von Lebensräumen oder Populationen von Arten

Die ältesten noch existenten Dauerbeobachtungsflächen Österreichs, die für Naturschutz-Fragestellungen eingerichtet wurden, liegen auf der Perchtoldsdorfer Heide bei Wien und sind mittlerweile 50 Jahre alt. Die intensivste Beobachtungsaktivität ist allerdings im Wald zu verzeichnen. 83% aller Dauerflächen liegen im Wald. Moore und alpine Lebensräume zählen zu den am schlechtesten Dauerbeobachteten Ökosystemen.

Die meisten Monitoring-Projekte zur Beobachtung der biologischen Vielfalt finden in engen geographischen Räumen statt. Landes- oder bundesweite Projekte, die bestimmte Ökosysteme oder z.B. den Zustand und die Entwicklung von Schutzgebieten eines Bundeslandes betreffen, gibt es nur wenige. Beispiele sind das Burgenland, wo das Pflegemanagement in den Naturschutzgebieten beobachtet wird; die Waldinventur in der aktualisierten Fassung (z.B. Erfassung von Totholz), die in einem Raster über ganz Österreich den Waldzustand erhebt und in ein europäisches Netz eingebunden ist; oder die Bodenzustandsinventur, die neben dem Zustand der landwirtschaftlichen Böden auch deren Bodenmikrobiologie beobachtet.

Das "Integrated Monitoring" im Nationalpark Kalkalpen ist in ein internationales Programm der UN/ECE eingegliedert. Praktisch in allen bestehenden Nationalparken Österreichs gibt es Dauerbeobachtungs-Projekte, wobei der Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel sicher am intensivsten bearbeitet wird. Für den Nationalpark Hohe Tauern wurde ein Konzept für ein Langzeitmonitoring ausgearbeitet.

Monitoringprogramme im zoologischen Bereich bestehen vor allem in der Vogelkunde, z.B. zur Bestandüberwachung des Weißstorchs, des Wachtelkönigs oder der Dohle. Österreichweit wird etwa der Bestand an Wasservögeln laufend beobachtet. Populationen einzelner Tierarten werden vor allem bei deren Wiederansiedelung oder Bestandesstützung beobachtet.

Die rechtliche Verankerung einer regelmäßigen Überwachung der biologischen Vielfalt in den Naturschutzgesetzen der Bundesländer ist bislang noch unzureichend (einzig das Burgenland sieht eine solche - allerdings nur nach Maßgabe der finanziellen Mitteln - vor). Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, regelmäßig Bericht über den Erhaltungszustand der Lebensräume des Anhangs I und der Arten des Anhangs II abzugeben.

Ziele (legistisch/institutionell)

  • Es soll gesetzliche Regelungen zur Überwachung der biologischen Vielfalt geben.
  • Ein nationales Monitoringprogramm soll die Überwachung der biologischen Vielfalt sichern.
  • Erhebungen und Evidenthaltung der Biodiversität Österreichs sollen zentral ausgeführt werden.

Maßnahmen

  • Definition von Erhebungsgegenständen im Bereich Biodiversität durch die nationale Biodiversitäts-Kommission im Hinblick auf die durch die Biodiversitäts-Konvention regelmäßig nötige Berichterstattung
  • In den Naturschutzgesetzen der Länder werden Bestimmungen zur regelmäßigen Überwachung der biologischen Vielfalt festgeschrieben.
  • Ausbau einer bestehenden oder Einrichtung einer neuen Stelle zur Erforschung und Evidenthaltung der Biodiversität

 

Ziel (Grundlagen/Programme)

  • Der Zustand der biologischen Vielfalt soll evident gehalten und negativen Entwicklungen soll entgegengewirkt werden

Maßnahmen

  • Erstellung eines international kompatiblen Programms zur flächendeckenden Überwachung der biologischen Vielfalt
  • Internationale Zusammenarbeit für eine harmonisierte Erarbeitung von Indikatorensystemen zur Bewertung der Biodiversität
  • Aufbau eines einheitlichen Monitoring-Netzwerkes in Schutzgebieten Österreichs zur Prüfung des so genannten günstigen Erhaltungszustands
Letzte Änderung: 01.04.2008