Stand der Erfassung der biologischen Vielfalt

(Auszug aus der Österreichischen Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt) 

Die systematische Erfassung der Biodiversität hat in Europa eine lange Tradition. Spätestens seit Einführung des wissenschaftlich taxonomischen Systems durch Carl v. Linné (1735) wurden vermehrt Gebietsmonographien erstellt. Nationale Erhebungen der biologischen Vielfalt, um Kenntnisse der Existenz, Verbreitung, des Status, der Häufigkeit und Arealgrößen von Arten und Lebensräumen zu erlangen, wurden aber erst in der jüngsten Vergangenheit begonnen.

Aus Österreich liegen aus folgenden Teilbereichen bereits vollständige Übersichten vor: Im Bereich der Artendiversität sind die Farn- und Blütenpflanzen (Niklfeld 1973, Adler et al. 1994), die Moose (Grims 1985), Flechten (Türk und Wittmann 1986), Säugetiere (Spitzenberger 1978-1997), die Vogelfauna (Dvorak et al. 1993), die Amphibien und Reptilien (Cabela und Tiedemann 1985), Fische (Spindler 1995) sowie ausgewählte Invertebratengruppen erfasst.

Innerhalb der Kulturpflanzen existiert eine Übersicht zu den Sammlungen verschiedener Sorten in Genbanken (Index Seminum Austriae). Bei den Lebensräumen gibt es Übersichten zu den Mooren (Steiner 1992), Augewässern (Gepp 1985, Lazowski 1996), Stillgewässern (Dvorak et al. 1994), Trockenrasen (Holzner 1986, Paar et al. 1994), Wäldern (Mayer 1976, Grabherr et al. 1997) und Pflanzengesellschaften (Mucina, Grabherr, Ellmauer und Wallnöfer 1993).

In einer gesamtheitlichen Darstellung der Pflanzengesellschaften, ihrer Lebensräume und darin begründeten Ausprägungen sind die unterirdischen Pflanzenorgane mit zu berücksichtigen. Die Bedeutung der Wurzelökologie hat daher in Österreich und in Verbindung mit der internationalen Arbeitsgruppe eine besondere forschungsmäßige Beachtung gefunden (Kutschera et al. 1983, 1991).

Eine besonders lange Tradition der Inventarisierung besteht in den österreichischen Landesmuseen sowie im Naturhistorischen Museum Wien. Auf Basis dieser Unterlagen wurden für einige Gruppen der heimischen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten landesweite und bundesweite "Rote Listen der gefährdeten Arten" erstellt: Niklfeld 1986, 1999; Gepp 1983, 1996, Zulka (Hrsg.) 2006, 2007.

Das Forschungswesen und seine Förderung werden in Österreich im Wesentlichen durch das Forschungsorganisationsgesetz sowie durch das Forschungsförderungsgesetz und das Innovations- und Technologiefondsgesetz geregelt. Im österreichischen Forschungsschwerpunkt "Kulturlandschaft" werden in einem interdisziplinären Forschungsprogramm, das auf 10 Jahre angelegt ist, Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der österreichischen Kulturlandschaften entwickelt.

Durch das 4. wissenschaftliche Rahmenprogramm der EU für Forschung und technische Entwicklung werden jene Forschungen im Bereich "Umwelt und Klima" gefördert, die sich mit den Umweltveränderungen durch den Menschen (Schlagwort: "global change") und deren Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen (Wasser, Wälder, Landwirtschaft etc.) beschäftigen. Ein Bereich ist dabei auch "biologische Vielfalt und Umweltveränderungen". Es wäre wichtig, dass im 5. wissenschaftlichen Rahmenprogrammen die Biodiversität als ein Forschungsschwerpunkt berücksichtigt wird.

Ziele (legistisch/institutionell)

  • In den Richtlinien über die wissenschaftliche Forschung sind Belange der Erhaltung der Biodiversität ausreichend zu berücksichtigen.
  • Die koordinierten Erhebungen der Biodiversität Österreichs sollen zentral gesammelt und vernetzt werden.
  • Eigene Forschungseinrichtungen sollen sich mit Fragen des Naturschutzes und der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität beschäftigen.

Maßnahmen

  • In den relevanten Rechtsmaterien wird als ein Ziel der Forschung die Erhaltung der Biodiversität und die Förderungswürdigkeit von Forschungsvorhaben im Bereich des Natur- und Umweltschutzes festgeschrieben.
  • Einrichtung einer Trägerorganisation für die Koordinierung und Verknüpfung der österreichischen Biodiversitäts-Datenbanken und Erfassungsinitiativen (Gründung einer Trägerorganisation durch z.B. eine Bund-Länder-Vereinbarung nach Art. 15a B-VG)
  • Schaffung einer österreichweiten Forschungsinitiative für Biodiversität

Ziele (Programme/Grundlagen)

  • In der Grundlagenforschung sollen markante Lücken (z.B. vollständige Inventare der Biodiversitäts-Elemente, Mindestgrößen von Schutzgebieten, Mindestgrößen von Populationen für eine dauerhafte Sicherung) geschlossen werden.
  • Es sollen wissenschaftliche Prognosen über die Entwicklung der Biodiversität unter verschiedenen Szenarien und über die Folgen von neuen Technologien abgegeben werden.
  • Es sollen wissenschaftlich fundierte Grundlagen für die Bewertung der Biodiversität in ihrer Bedeutung für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, d.h. für die Stabilität bzw. Dynamik von Ökosystemen, vorliegen.

Maßnahmen

  • Erarbeitung eines Programms zur koordinierten, effizienten und umfassenden Erforschung der Biodiversität, deren Erhaltung und nachhaltige Nutzung sowie der Einflussgrößen und Wirkungen auf die Biodiversität
  • Koordinierung aller bestehenden Biodiversitäts-Datenbanken nach internationalen Standards
  • Erhebung der Auswirkungen aller nicht einheimischen frei lebenden Arten auf autochthone Arten und Ökosysteme
  • Untersuchungen zum Keimverhalten, den Lagerungsbedingungen und Zyklen der Erneuerung für in Genbanken zu erhaltende Arten, Sorten und Rassen
  • Erstellung von Modellen zur Prognose der Entwicklung der Biodiversität unter den zu erwartenden Bedingungen und Veränderungen
  • Erforschung der einzelnen Elemente der Biodiversität (Lebensräume, Arten und deren genetische Variabilität), deren Existenz, Verbreitung und Status
  • Durchführung von Ökosystemstudien zur Charakterisierung und Quantifizierung der Bedeutung verschiedener Biodiversitätskomponenten (z.B. Vergesellschaftung bestimmter Organismenarten, Strukturelemente usw.) für die Dynamik der ökosystemaren Prozesse

Ziel (finanziell)

  • Die Erforschung aller Belange der Biodiversität soll ausreichend dotiert werden.

Maßnahmen

  • In der Forschungsförderung werden der Erforschung der Biodiversität ausreichend Mittel zugesprochen.
Letzte Änderung: 01.04.2008