Der Einfluss der Fischerei auf Gene, Arten und Ökosysteme

Die Berufsfischerei spielt in Österreich gegenwärtig nur mehr eine untergeordnete Rolle. Die traditionelle Berufsfischerei ist an den österreichischen Flüssen nahezu erloschen. Ausgenommen sind die Nebenerwerbsfischer im oberösterreichischen Donau-Abschnitt. Berufsfischerei wird noch an einigen großen Seen ausgeübt, jedoch nur in geringem Maß als Hauptberuf, so  z.B. am Neusiedler See, am Bodensee sowie in den Seen des Salzkammergutes.

Von größerer Bedeutung ist die Angelfischerei. Diese ist die im Gegensatz zur Berufsfischerei auf bestimmte Fischarten ausgerichtet. Als Beispiel kann die Teichwirtschaft zur Zucht von Karpfen im Waldviertel (Niederösterreich) genannt werden.

Einfluss der Fischerei auf die biologische Vielfalt

In Österreich gibt es ungefähr 200.000 aktive Fischer. Weitere 300 bis 400.000 Personen können als potentielle Fischer angesehen werden (Spindler 1997).

Der jährliche Ausfang an Fischen aus heimischen Gewässern betrug 1993 insgesamt 5.656 Tonnen (Butz 1993), davon entfallen auf die:

Angelfischerei

1002 t

Wirtschaftsfischerei

479 t

Karpfenproduktion

1215 t

Forellenproduktion

2960 t

Gesamte Anlandung von Fischen 1993

5656 t

Dem jährlichen Ausfang von Fischen steht ein massiver Besatz der Fischereigewässer mit gewerblich produzierten Fischen gegenüber (rund 1.147 t im Jahr 1994). Daraus ergibt sich, dass die Fischerei einen ganz wesentlichen Einfluss auf den Fischbestand natürlicher Gewässer ausübt, die für die biologische Vielfalt zum Teil förderlich sind aber auch beeinträchtigend sein können.

 

Beispiele für positive Einflüsse der Fischerei auf die biologische Vielfalt:

  • Erhaltung der Fischbestände durch Fischbesatz in Fließgewässern, die durch Verbauung, Stauhaltung und Schwellbetrieb stark geschädigt sind.

  • Beitrag zur Erhaltung oder Wiederansiedelung von gefährdeten oder ausgestorbenen Arten durch gezielte Nachzucht von autochthonem Besatzfischmaterial (z.B. Huchen, Seeforelle, Aalrute und Wildkarpfen)

  • Beitrag zu Rückbau - und Gestaltungsmaßnahmen an Flüssen und Bächen, um einer strukturellen Verarmung der Fließgewässer entgegenzuwirken

  • Beitrag zur Bekämpfung der Gewässerverschmutzung durch die Interessensvertretungen der Fischer

 

Beispiele für negative Einflüsse der Fischerei auf die biologische Vielfalt:

  • Verringerung der genetischen Heterogenität der Fischbestände durch den künstlichen Besatz

  • Qualitative und quantitative Faunenveränderung durch Besatzmaßnahmen

  • Veränderung des Gewässerchemismus und der Nährstoffbilanz durch Überbesatz

  • Einbringung von Krankheiten durch Besatz ins Gewässer

  • Überfischung von Gewässern

  

Maßnahmen zur Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt und genetischen Variabilität der heimischen Fischfauna

Die "Österreichische Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt" sieht entsprechende Maßnahmen vor, die zum Teil bereits durchgeführt bzw. in Angriff genommen wurden. Beispielhaft seien hier angeführt:

  • Durchführung einzelner Projekte zur genetischen Sicherung und Wiederverbreitung bedrohter heimischer Wirtschaftsfischarten.

  • Entwicklung einer Methodik zur Spermienkonservierung in Flüssigstickstoff für Salmoniden (Lachsartige) und Cypriniden (Karpfenartige).

  • Einrichtung entsprechender Genreservate.

  • Möglichkeit zur Ausweisung extensiv-ökologischer Methoden für Karpfenteichwirte im Sinne des biologischen Landbaus.

  • Verstärkte Berücksichtigung des ökologischen Aspekts bei Novellierungen der Fischereigesetze (z.B. durch das Verbot von Lebendködern und des Wettfischens oder das Ermöglichen von Hegeverbänden und angemessenen Besatzmaßnahmen durch eine Rahmenbesatzregelung).

  • Einführung einer Fischerprüfung.

  • Erarbeitung von Modellen zum Kormoranmanagements.

  • Vorbereitung bzw. Beginn von Fischartenkartierungsprojekten.

  • Berücksichtigung der genetischen Herkunft des Materials bei Besatzmaßnahmen

  • Qualitative und quantitative Erhebung der Fischbestände und Erstellung von Leitbildern und Maßnahmen zur nachhaltigen fischereilichen Nutzung und ökologischen Bewirtschaftung von Fischgewässern.

  • Erstellung von Statistiken über den Fischbesatz und den Ausfang. Festsetzung des Höchstbesatzes für jedes einzelne Gewässer und Beschränkung auf bestimmte, auf Grund der Fischbestandskontrollen und der spezifischen Gewässergegebenheiten auszuweisende Fischarten. Österreichweite Dokumentation des Ausfangs durch die Fischenden in einheitlichen Fangstatistiken.

  • Möglichkeit der Einrichtung von Hegeverbänden (Zusammenschluß mehrerer Reviere zwecks einheitlicher Bewirtschaftung). Festsetzung von Maßnahmen wie z.B. Besatzmaßnahmen, Entnahmeregelungen, Lizenzvergaben, Schonregelungen, Befischungsmodus, etc. in einem Bewirtschaftungsrahmenplan.

  • Einführung einer österreichweit gleichwertigen "echten" Fischerprüfung in allen Bundesländern.

  • Zeitgemäße ökologische und fischgesundheitliche Orientierung der Fischzucht und Fischproduktion insbesondere hinsichtlich der Produktion von Besatzfischen.

  • Schaffung gleichwertiger gesetzlicher Regelungen und Organisationsstrukturen in allen Bundesländern zur Ausarbeitung, Umsetzung und Kontrolle der Fischereibelange.

  • Fischfressermanagement auf EU- und innerstaatlicher Bundesländer-Ebene zur Konfliktlösung der Fischfresserproblematik (v.a. Kormoran) durch konstruktive Zusammenarbeit von Fischerei, Naturschutz, Jagdwirtschaft und zuständigen Behörden.

  • Unterstützung der Fischereigremien durch behördliche Fischereifachberatungspersonen.

  • Förderung der Produktion von autochthonem Besatzmaterial für die einzelnen Gewässersysteme in anerkannten Qualitätsfischzuchtbetrieben.

  • Aufnahme von besonderen Bestimmungen für die Regelung der Fischerei in Naturschutzgebieten in alle Landesgesetze.

Letzte Änderung: 31.03.2008