EU-Aktionsplan zur Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 - und darüber hinaus

Im Mai 2006 legte die Kommission der europäischen Union in einer Mitteilung einen EU-Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt vor. Der Aktionsplan ist in gleichem Maße auf Gemeinschaftsebene wie auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten umzusetzen und wird als Ergänzung zu den vorhandenen Regelungen gesehen. Er dient den Mitgliedstaaten als Grundlage für eine Überarbeitung der existierenden Strategien und Aktionspläne auf nationaler Ebene. 

Der Hintergrund für diesen Aktionsplan: Im Jahr 2001 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitglieder auf das Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 einzudämmen. Ein Jahr später vereinbarten auch die Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und 130 weitere Staats- und Regierungschefs ein gleich lautendes Ziel auf globaler Ebene.

Dass man jedoch von der Erreichung dieses Ziels derzeit noch weit entfernt ist, zeigte die von der UN geförderte Weltökosystemstudie „Millennium Ecosystem Assessment": Zwei Drittel der weltweiten Ökosystemleistungen entwickeln sich rückläufig, weil sie durch übermäßige Nutzung und den Verlust der Artenvielfalt erheblich beeinträchtigt werden. In diesem Sinne wird durch die Menschheit das Naturerbe der Erde verbraucht. Dementsprechend sind enorme Anstrengungen erforderlich, um bis 2010 eine signifikante Verlangsamung des Tempos zu erreichen, mit dem die biologische Vielfalt weltweit verloren geht. 

Auch in der europäischen Union wurde die biologische Vielfalt in den letzten Jahrzehnten stark dezimiert und ist weiterhin von einem Rückgang betroffen. Die Erreichung der bis zum Jahr 2010 gesteckten Ziele erfordert daher von der europäischen Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten ein schnelleres und zielgerichteteres Handeln. Ein entsprechender Anstoß dazu soll nun vom neuen Aktionsplan ausgehen.

Das Kernstück des neuen Aktionsplanes sind eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Erreichung des 2010-Ziels und eine genau geregelte Aufgabenverteilung zwischen EU-Organen und Mitgliedstaaten. Zur Überwachung der Fortschritte enthält die Mitteilung auch eine Auflistung von Indikatoren und einen Zeitplan für die Bewertungen der Zielerreichung. Die konkreten Maßnahmen des Aktionsplanes sind vier Politikbereichen und zehn prioritären Zielen zugeordnet. 

Überwachung der Umsetzung und Berichtlegung

Im Rahmen einer jährlichen Berichtlegung wird die Kommission dem Rat und dem Parlament über Fortschritte bei der Erreichung der Ziele dieses neuen Aktionsplanes Bericht erstatten. Der vierte Jahresbericht (bis Ende 2010) wird eine Bewertung (auf qualitativer und quantitativer Ebene) darüber abgeben, inwieweit die Maßnahmen des Aktionsplans durchgeführt und die für 2010 gesteckten Ziele erreicht wurden. Der siebte Jahresbericht (bis Ende 2013) wir eine vergleichende Betrachtung enthalten, die sich auf sämtliche für den Zeitraum nach 2010 gesteckte Ziele bezieht. Insgesamt werden die Ergebnisse der Berichtlegungen auch in die abschließende Bewertung des sechsten Umweltaktionsprogrammes einfließen.

Letzte Änderung: 08.08.2008