Nationale Berichte/National Reports

Der Artikel 16 der CBD definiert, dass jede Vertragspartei in Zeitabständen, die festgelegt werden,  einen Bericht über die Maßnahmen, die zur Umsetzung der CBD auf nationaler Ebene ergriffen werden und deren Wirksamkeit zu legen hat.

Diese Berichte spiegeln die auf nationaler Ebene im Zuge der Umsetzungsaktivitäten gewonnenen Erfahrungen wider und legen den Handlungsbedarf auf nationaler, regionaler und globaler Ebene insbesondere hinsichtlich wissenschaftlicher, technischer und budgetärer Erfordernisse offen.

Die von Österreich bisher verfassten Berichte stehen als Downloads zur Verfügung.

Letzte Änderung: 18.06.2008