Die Umsetzung des 2010-Ziels in Österreich

Hintergrund:

  • Im Jahr 2001 beschloss der Europäische Rat von Göteborg, den Verlust der biologischen Vielfalt in Europa bis zum Jahr 2010 zu stoppen.

  • 2002 haben sich die UmweltministerInnen der Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt dazu verpflichtet, bis 2010 eine signifikante Reduktion des Verlustes der biologischen Vielfalt zu erreichen.

  • Auf dem Weltgipfel zur nachhaltigen Entwicklung (2002, Johannesburg) haben sich die Staats- und Regierungschefs aller Länder der Vereinten Nationen zu diesem Ziel bekannt.

  • 2003 haben die UmweltministerInnen des paneuropäischen Prozesses „Umwelt für Europa“ die „Kiew Resolution zur Biodiversität“ beschlossen, und sich zum Stopp des Verlustes der biologischen Vielfalt in Europa verpflichtet.

Erreichung des 2010-Ziels in Österreich:

Auch Österreich hat sich als Vertragsstaat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt dazu verpflichtet bis zum Jahr 2010 den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen! Das 2010 Ziel wurde als übergeordnete Handlungsmaxime in der "Weiterentwickelten österreichischen Strategie zur Umsetzung der Übereinkommen über die Biologische Vielfalt" (Oktober 2005) festgeschrieben.

Die nationale Biodiversitäts-Kommission beschloss im Sommer 2007 die "Ergebnisorientierten Ziele für die Erreichung des 2010-Ziels in Österreich".

Letzte Änderung: 19.06.2008