Artikel 12 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sieht vor, dass die Vertragsparteien die Forschung, die zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt beiträgt unterstützen und fördern.
Erster nationaler Bericht
Der Erste Nationale Bericht Österreichs über das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nimmt auf diesen Artikel Bezug und hebt die Wichtigkeit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzepts hervor, ausgehend von der Erfassung der biologischen Vielfalt Österreichs bis hin zur Definition und Entwicklung nachhaltiger Nutzungsformen. Weiters gibt er einen allgemeinen Überblick über die in Österreich tätigen Forschungsinstitutionen und deren biodiversitätsrelevante Fachbereiche.
Österreichische Strategie
Die "Österreichische Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt" geht in einem eigenen Kapitel über Forschung und Monitoring einerseits auf den Stand der Erfassung der biologischen Vielfalt und andererseits auf heimische Studien über die Veränderungen der biologischen Vielfalt ein. In der Österreichischen Strategie werden für beide Bereiche die Ziele für zukünftige Forschungsvorhaben und die entsprechenden Maßnahmen angeführt:
Erarbeitung eines Programms zur koordinierten, effizienten und umfassenden Erforschung der Biodiversität, deren Erhaltung und nachhaltiger Nutzung sowie der Einflussgrößen und Wirkungen auf die Biodiversität.
Koordinierung aller bestehenden Biodiversitätsdatenbanken nach internationalen Standards.
Erhebung der Auswirkungen aller nicht einheimischen frei lebenden Arten auf autochthone Arten und Ökosysteme.
Untersuchungen zum Keimverhalten, den Lagerbedingungen und Zyklen der Erneuerung für in Genbanken zu erhaltende Arten, Sorten und Rassen.
Erstellung von Modellen zur Prognose der Entwicklung der Biodiversität unter den zu erwartenden Bedingungen und Veränderungen.
Erforschung der einzelnen Elemente der Biodiversität (Lebensräume, Arten und deren genetische Variabilität), deren Existenz, Verbreitung und Status.
Durchführung von Ökosystemstudien zur Charakterisierung und Quantifizierung der Bedeutung verschiedener Biodiversitätskomponenten für die Dynamik der ökosystemaren Prozesse.
Ausreichende Mittelbereitstellung in der Forschungsförderung zur Erforschung der Biodiversität.
Definition von Erhebungsgegenständen im Bereich Biodiversität durch die nationale Biodiversitäts-Kommission im Hinblick auf deren regelmäßige nötige Berichterstattung.
In den Naturschutzgesetzen der Länder werden Bestimmungen zur regelmäßigen Überwachung der biologischen Vielfalt festgeschrieben.
Ausbau einer bestehenden oder Einrichtung einer neuen Stelle zur Erforschung und Evidenthaltung der Biodiversität.
Erstellung eines international kompatiblen Programms zur flächendeckenden Überwachung der biologischen Vielfalt.
Internationale Zusammenarbeit für eine harmonisierte Erarbeitung von Indikatorsystemen zur Bewertung der Biodiversität
Aufbau eines einheitlichen Monitoring-Netzwerkes in Schutzgebieten Österreichs zur Prüfung des so genannten günstigen Erhaltungszustands.
Im Rahmen der Evaluierung der österreichischen Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt wurde der Umsetzungsstand der in der Strategie geforderten Maßnahmen erhoben.
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Erster Nationaler Bericht Österreichs über das Übereinkommen über die biologische Vielfalt