Der Einfluss nicht heimischer Arten auf Gene, Arten und Ökosysteme

Seit dem Neolithikum verändert der Mensch die Umwelt nach seinen Vorstellungen. Dieser Prozess hat in den letzten Jahrhunderten, vor allem aber in den letzten Jahrzehnten, zunehmend an Dynamik gewonnen. Einerseits wurden viele Tiere und Pflanzen zurückgedrängt und finden sich heute auf den Roten Listen gefährdeter Arten wieder. Andererseits wurden, meist unbeabsichtigt und unbeachtet, zuweilen auch bewusst und gezielt, Tiere und Pflanzen importiert und ausgebracht, von denen sich manche an den neuen Standorten etablieren konnten.

Diese sogenannten Neobiota (Neubürger) oder "Aliens" werden von wissenschaftlicher Seite zunehmend als eine ernstzunehmende Bedrohung der heimischen Fauna und Flora erkannt. In der Diskussion spricht man auch vom Phänomen der "McDonaldisierung", der globalen Homogenisierung der Tier- und Pflanzenwelt. Diese Gefährdung besteht besonders für Gebiete mit einem hohen Anteil endemischer Arten, wie etwa Inseln (z.B. Neuseeland, Hawaii) oder Seen (z.B. Viktoriasee), in denen Neobiota tief greifende Veränderungen verursacht haben.

Die natürlichen Ökosysteme der kontinentalen Festländer, z.B. Mitteleuropas und somit auch Österreichs, wurden und werden seltener von Neobiota besiedelt als die oben erwähnten Gebiete. Dennoch treten auch hier in manchen Biotoptypen Neobiota mit naturschutzfachlich negativ zu beurteilenden Auswirkungen auf. In den vom Menschen geschaffenen naturfernen land- und forstwirtschaftlichen Monokulturen können Neobiota zu wirtschaftlich relevanten Faktoren werden.

Trotz der bisher geringen Zahl potenziell oder tatsächlich problematischer Arten in Österreich ist es angebracht, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und das Problembewusstsein für das Thema Neobiota zu stärken.

Neobiota werden von der Öffentlichkeit vermehrt dann wahrgenommen, wenn sie sich rasch ausbreiten oder zu unmittelbaren Problemen für den Menschen führen (z.B. Drüsiges Springkraut, Robinie, Rosskastanienminiermotte, Spanische Wegschnecke). Andere Neubürger werden hingegen ganz selbstverständlich zur heimischen Fauna oder Flora gezählt (z.B. Rosskastanie) oder sogar per Gesetz als solche behandelt (z.B. Regenbogenforelle). Andere werden weiterhin bewusst gefördert oder in Unkenntnis der Auswirkungen ausgesetzt (z.B. Signalkrebs), manche sind jedoch nur wenigen Spezialisten der Tier- oder Pflanzengruppen bekannt.

International wird an einer einheitlichen Vorgangsweise gegen die weitere Ausbreitung von nicht-heimischen Arten gearbeitet. Die Konvention über die Biologische Vielfalt  behandelt das Thema der nicht-heimischen Arten in Artikel 8 (h):

"Jede Vertragspartei wird, soweit möglich und sofern angebracht, die Einbringung nichtheimischer Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Arten gefährden, verhindern, diese Arten kontrollieren oder beseitigen."

Durch diesen Artikel sind die mehr als 180 Vertragsparteien verpflichtet, Strategien zum Umgang mit nicht-heimischen Arten, die Ökosysteme, Lebensräume oder Arten gefährden, zu entwickeln und auch Bestandeserhebungen von Neobiota innerhalb ihres Gebietes vorzunehmen.

Das wissenschaftliche Komitee der Biodiversitätskonvention (SBSTTA) erarbeitete Richtlinie zum Umgang mit Neobiota, die Ökosysteme, Habitate oder Arten gefährden. Als Teil des Programms "Umwelt für Europa", in dem sich die Staaten Ost- und Westeuropas gemeinsam für einen umweltgerechten, nachhaltigen wirtschaftlichen Wiederaufbau in den osteuropäischen Staaten einsetzen, wurde die "Pan-Europäische Strategie für die biologische und landschaftliche Vielfalt" als Mittel zur Umsetzung der CBD in Europa entwickelt. Eines der Prinzipien ist, die Einbringung von "exotischen Arten" in natürliche Lebensräume zu kontrollieren.

In der Berner Konvention zur "Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume" finden sich Empfehlungen zu Einführungs-, Wiedereinführungs- aber auch Ausrottungs-Maßnahmen für gebietsfremde Arten. Obwohl Österreich die Berner Konvention bereits 1982 ratifiziert hat (BGBl. Nr. 372/1983), sind diese Empfehlungen z.B. in den österreichischen Fischerei- bzw. Jagdgesetzen noch nicht umgesetzt. So gibt es bislang beispielsweise beim Besatz mit nicht-heimischen Fischen noch keine verpflichtenden Prüfungen auf potenzielle Wechselwirkungen mit bodenständigen Arten und Ökosystemen. Auch das Freisetzen von gebietsfremden Jagdvögeln, wie dem Fasan, ist bislang nicht in dieser Hinsicht reglementiert.

In der von Österreich ebenfalls 1982 ratifizierten Ramsar-Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten wurde 1999 eine Resolution verabschiedet, die sich speziell mit "invasive species and wetlands" auseinandersetzt. Und auch im Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) über den "internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" findet sich seit dem Jahr 2000 ein Beschluss der einen Verweis auf Synergien mit anderen internationalen Übereinkommen (wie der CBD) bei der Bearbeitung der Thematik enthält. Im Jahr 2001 wurden schließlich von der IUCN die "Guidelines for the Prevention of Biodiversity Loss caused by Alien Invasive Species" vorgeschlagen und die Arbeitsgruppe "Invasive Species Specialist Group" eingerichtet

Besonders hinzuweisen ist auch auf das Global Invasive Species Programm, das vom Scientific Committee on Problems of the Environment koordiniert wird und Bestandteil der internationalen Biodiversitätsinitiative DIVERSITAS ist.

Letzte Änderung: 21.07.2011