Schutz der Artenvielfalt

Durch den Rückgang von Naturraumressourcen und die zunehmende Strukturverarmung der Landschaft verloren in den letzten Jahrzehnten viele Arten ihren Lebensraum.

Von zentraler Bedeutung bei Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt ist daher neben dem gesetzlichen Artenschutz der Biotopschutz. Das Leitprinzip "Artenschutz durch Biotopschutz" muss auf verschiedenen Ebenen und durch ein breites Spektrum an Strategien angestrebt werden. Dazu gehören vor allem (verändert nach Niklfeld 1999):

Forschung

  • Erfassung der Vorkommen gefährdeter Arten

  • Untersuchung des Populationsverhaltens und der Ökologie gefährdeter Arten

  • Vegetationskundliche und synökologische Untersuchungen gefährdeter Biotoptypen unter Einschluss von Vegetationskartierungen

  • Biotopkartierungen zur Erfassung konkreter Biotope mit besonders schützenswerten Arten

Vorbeugung gegenüber störenden und zerstörenden Einzeleingriffen

  • Aufarbeitung, zugänglich machen und Berücksichtigung von Daten über das Vorkommen schützenswerter Arten, Pflanzengemeinschaften bzw. Biozönosen für Zwecke der Raumplanung und für ökologische Begleituntersuchungen.

  • Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen unter Berücksichtigung des Artenschutzes bei Flächenwidmungen und bei der Planung von baulichen, kulturtechnischen und anderen standortsverändernden oder zerstörenden Maßnahmen.

  • Verdichtung des Netzes bestehender Schutzgebiete und Abschirmung empfindlicher Bereiche innerhalb der Schutzgebiete durch Rand- und Pufferzonen gegen störende Außeneinflüsse bzw. Sicherung vor schädigenden land- und forstwirtschaftlichen Einflüssen.

  • Sicherstellung eines dichten Netzes biologisch wertvoller Biotope außerhalb von Naturschutzgebieten.

Reduzierung indirekter Einwirkungen

  • Reinhaltung bzw. Reinigung von Wasser und Luft

  • Vermeidung jedes nicht unbedingt notwendigen Pestizideinsatzes und Verringerung der eingesetzten Pestizidmengen

  • Beschränkung der Düngermengen auf das wirtschaftlich notwendige Maß

  • Sorgsamer Umgang mit biologisch wertvollen Kleinbiotopen, wo immer diese vorhanden sind.

Biotoppflege

  • Fortführung der bisherigen Bewirtschaftungsweise (z.B. extensive Beweidung, Mahd zu entsprechenden Terminen) von Halbkulturformationen (Trockenrasen, Magerwiesen, Feuchtwiesen) oder ähnlicher Pflegemaßnahmen

  • Einrichtung von Flächen zur Erhaltung sonst aussterbender Ackerwildkräuter

Schutzmaßnahmen

Der Bereich des Artenschutzes ist in Gesetzgebung und Vollziehung überwiegend Angelegenheit der Länder. Die laufenden Schutzmaßnahmen für einzelne Arten beziehen sich entweder auf die Stabilisierung der Populationen gefährdeter/bedrohter Arten oder auf die Wiederansiedlung/-einbürgerung ursprünglich heimischer, jedoch zwischenzeitlich bereits ausgestorbener Arten.

Die "Österreichische Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt" erläutert einerseits die Ausgangssituation im Bereich Artenschutz und legt andererseits die Ziele des nationalen Artenschutzes sowie die zu deren Erreichung erforderlichen Maßnahmen  fest.

Der "Erste nationale Bericht Österreichs über das Übereinkommen über die biologische Vielfalt" gibt einen allgemeinen Überblick über laufende Naturschutzprogramme.

Nationale Artenschutzprojekte (Auswahl)

Letzte Änderung: 03.02.2009